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   VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00.We   

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VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00.We (https://dejure.org/2000,13281)
VG Weimar, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 K 654/00.We (https://dejure.org/2000,13281)
VG Weimar, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 K 654/00.We (https://dejure.org/2000,13281)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 1. November 2000 - 1 K 654/00.We - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 1. November 2000 - 1 K 654/00.We - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 1. November 2000 - 1 K 654/00.We - abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 12. Mai 1999 zu verpflichten, die beantragte Baugenehmigung für die Errichtung von insgesamt zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Wasserthalleben (Standorte 2 und 3 auf dem farbigen Luftbild - Band I der Sachvorgänge -) zu erteilen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

    Insoweit ist auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2002 (Az.: 4 B 36/02 in juris) zu verweisen, wonach eine Windkraftanlage mit einer Höhe von knapp 100 m wegen ihrer Höhe und ihrer Wirkungen auf die weitere Umgebung als raumbedeutsam angesehen werden kann (vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, NuR 2001, 536 f.).
  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen;

    (1) Bei den beiden Windkraftanlagen handelt es sich auf Grund ihrer Höhe und des exponierten Standorts auf dem Milmesberg und der damit einhergehenden Wirkungen auf die weitere Umgebung um raumbedeutsame Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 02.08.2002 - 4 B 36.02 -, zitiert nach Juris; VG Weimar, Urt. v. 09.11.2000 - 1 K 654/00 -, ThürVBl 2001, 117 f.).
  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 1744/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlagen;

    Insoweit ist zu beachten, dass obwohl § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Voraussetzung für ein Eingreifen die Raumbedeutsamkeit eines Vorhaben nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch davon auszugehen ist, dass aufgrund des systematischen Zusammenhangs von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und Satz 2, der ausdrücklich raumbedeutsame Vorhaben nennt, die Anwendbarkeit von Satz 3 ebenfalls ein raumbedeutsames Vorhaben voraussetzt (vgl. hier OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002 - 1 A 11625/01 - BauR 2002 S. 1053 ff.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000 - 1 K 654/00 - ThürVBl. 2001 S. 117 ff.).

    Dies kann auch schon bei einer einzelnen Windenergieanlage der Fall sein (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002, 1 A 11625/01, a.a.O.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, 1 K 654/00, a.a.O.).

  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 K 808/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    Insoweit ist zu beachten, dass, obwohl § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Voraussetzung für ein Eingreifen die Raumbedeutsamkeit eines Vorhaben nicht ausdrücklich erwähnt, dennoch davon auszugehen ist, dass aufgrund des systematischen Zusammenhangs von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und Satz 2, der ausdrücklich raumbedeutsame Vorhaben nennt, die Anwendbarkeit von Satz 3 ebenfalls ein raumbedeutsames Vorhaben voraussetzt (vgl. hier OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002, 1 A 11625/01, BauR 2002 S. 1053 ff.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, 1 K 654/00, ThürVBl. 2001 S. 117 ff.).

    Dies kann auch schon bei einer einzelnen Windenergieanlage der Fall sein (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2002, 1 A 11625/01, a.a.O.; VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, 1 K 654/00, a.a.O.).

  • VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 3108/99

    Abwägungsfehler; Abwägungsoffenheit; Außenbereich; DEWI-Studie;

    Denn diese Frage lässt sich nicht nach einer bestimmten Meterangabe beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002 - Az.: 4 B 36/02 - zu einer Windkraftanlage mit einer Höhe von knapp 100 m, die wegen ihrer Höhe und ihrer Wirkungen auf die weitere Umgebung als raumbedeutsam angesehen wurde; vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 9. November 2000, NuR 2001, 536 f.).
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm;

    In seiner Entscheidung vom 9. November 2000 hat das Verwaltungsgericht Weimar eine einzelne Windkraftanlage als in der Regel raumbedeutsam eingestuft, wenn sie höher als 100 m sei und im Flachland oder im übrigen auf einem ansteigenden Hang oder auf einer Bergkuppe errichtet werden solle (VG Weimar, Urt. v. 9.11.2000 - 1 K 654/00 -, NuR 2001, 536).
  • VG Lüneburg, 29.06.2004 - 2 A 167/03

    Ersetzung Einvernehmen; Flächennutzungsplanentwurf; Raumbedeutsamkeit;

    In seiner Entscheidung vom 9. November 2000 hat das Verwaltungsgericht Weimar eine einzelne Windkraftanlage als in der Regel raumbedeutsam eingestuft, wenn sie höher als 100 m sei und im Flachland oder im übrigen auf einem ansteigenden Hang oder auf einer Bergkuppe errichtet werden solle (VG Weimar, Urt. v. 9.11.2000 - 1 K 654/00 -, NuR 2001, 536).
  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend;

    In seiner Entscheidung vom 9. November 2000 hat das Verwaltungsgericht Weimar eine einzelne Windkraftanlage als in der Regel raumbedeutsam eingestuft, wenn sie höher als 100 m sei und im Flachland oder im übrigen auf einem ansteigenden Hang oder auf einer Bergkuppe errichtet werden solle (VG Weimar, Urt. v. 9.11.2000 - 1 K 654/00 -, NuR 2001, 536).
  • VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09

    Raumbedeutsamkeit von Windmessmasten im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB;

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dieses Satzes ist jedoch die Raumbedeutsamkeit des Vorhabens, die lediglich in § 35 Abs. 3 Satz 2 ausdrücklich erwähnt wird (vgl. VG Weimar, Urteil vom 09.11.2000, 1 K 654/00 We, ThürVBl. 2001, 117 f.).
  • VG Dessau, 02.10.2002 - 1 A 271/00
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